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Willkommen

Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Kleingärtnerverein Bothfeld e.V.

Der Kleingärtnerverein Bothfeld e.V. mit einer Gesamtfläche von ca. 67.000 qm verwaltet 133 Gärten. Zum KGV Bothfeld gehören die Kolonien Sonnenhain I, Sonnenhain II, Fasanenhain und Freihof. Unsere Dachorganisation ist der Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. (Internetseite).

Aktuelles/Termine

  • Wir möchten unser Vereinshaus schrittweise wieder öffnen. Unsere Mitglieder können das Vereinshaus unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Coronabestimmungen wieder anmieten. Nicht-Mitglieder müssen sich aber leider noch gedulden.
WICHTIG: Folgende Verfügung gilt ab dem 6. Juli bis voraussichtlich zum 30. September 2023. Sie kann aber bei einer Änderung der Situation von der Region Hannover widerrufen werden!

Ab 24 Grad Celsius: Region schränkt Bewässerung ein!

Kurzfassung: Klettert das Thermometer über 24 Grad Celsius, ist es im Zeitraum von 11.00 bis 18.00 Uhr untersagt, land- und forstwirtschaftliche Flächen, öffentliche und private Grünanlagen wie Gärten und Parks sowie Sportanlagen mit stationären und mobilen Anlagen zu bewässern. Dazu zählen auch Rasensprenger
Die Regelung tritt am 6. Juli 2023 in Kraft und gilt sowohl für Wasserentnahmen aus dem öffentlichen Versorgungsnetz als auch aus Brunnen und Oberflächengewässern.
Es wird darum gebeten, den privaten Verbrauch insbesondere an heißen Tagen in Hitzeperioden entsprechend anzupassen.

Der komplette Text der Verfügung ist ab dem 5 Juli 2023 unter: Bekanntmachungen Region Hannover einsehbar. 

Hinweise des Vorstandes

Der Bezirksverband der Kleingärtner hat uns gebeten, unsere Mitglieder nochmals darauf hinzuweisen, dass nach dem Bundeskleingartengesetz nur 24 qm Laubengröße einschließlich überdachtem Freisitz zulässig sind.

Wenn einzelne Gartenbesitzer größere Flächen als die 24 qm überdachen, ist der Ärger vorprogrammiert, denn es müssen dann gegenüber dem Gartenbesitzer:innen kostenaufwändige Rückbaumaßnahmen durchgesetzt werden, und zwar spätestens, wenn der Garten aufgegeben wird.

Außerdem ist zu befürchten, dass Gartenflächen, auf denen „Schwarzbauten“ stehen, nicht mehr als Kleingärten, sondern als Freizeitflächen angesehen werden, und deshalb erheblich höhere Pachtpreise zu zahlen sind.

Wie alle Kleingartenvereine haben auch wir uns an die Regelungen des Bundeskleingartengesetzes zu halten.

Der Vorstand

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